UNSERE RECHTSGEBIETE IM BtMG – HIER KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN
Betäubungsmittelgesetz: Hohe Strafen drohen
Bei BtMG-Delikten sieht der Gesetzgeber ungewöhnlich hohe Strafen vor. Selbst bei vermeintlich kaum relevanten Straftaten kann auf Beschuldigte eine Haftstrafe zukommen. Dazu gesellen sich strafrechtliche Nebenfolgen wie der Führerscheinentzug. Das genaue Strafmaß hängt von mehreren Kriterien ab, so spielen die Mengenbegriffe des BtMG eine erhebliche Rolle. Auch Aspekten wie Eigenbedarf und Gewinnerzielungsabsicht kommt eine große Bedeutung zu. Im besten Fall können unsere Fachanwälte bereits vorab eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN
Der wichtigste Tipp im Strafrecht.
Der wichtigste Tipp gilt im Drogenstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort Rechtsanwalt Tom Heindl in München anrufen, er ist per Notrufnummer rundum die Uhr erreichbar. Im Anschluss studiert er den Fall und überlegt eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?
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Im Falle einer Festnahme, Hausdurchsuchung, oder
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Machen Sie auf gar keinen Fall Angaben ausser zu Ihren Personalien. Berufen Sie sich auf das Recht eines Anwaltes.
Wir sind im Notfall 365 Tage / 24 Stunden
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