BtMG-Rechtsgebiete

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Betäubungsmittelgesetz: Hohe Strafen drohen

Bei BtMG-Delikten sieht der Gesetzgeber ungewöhnlich hohe Strafen vor. Selbst bei vermeintlich kaum relevanten Straftaten kann auf Beschuldigte eine Haftstrafe zukommen. Dazu gesellen sich strafrechtliche Nebenfolgen wie der Führerscheinentzug. Das genaue Strafmaß hängt von mehreren Kriterien ab, so spielen die Mengenbegriffe des BtMG eine erhebliche Rolle. Auch Aspekten wie Eigenbedarf und Gewinnerzielungsabsicht kommt eine große Bedeutung zu. Im besten Fall können unsere Fachanwälte bereits vorab eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN

Der wichtigste Tipp im Strafrecht.

Der wichtigste Tipp gilt im Drogenstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort Rechtsanwalt Tom Heindl in München anrufen, er ist per Notrufnummer rundum die Uhr erreichbar. Im Anschluss studiert er den Fall und überlegt eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?

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