Drogenrazzia in Clubs

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Drogenrazzia in Clubs

Die Durchführung einer Razzia gehört zu den Ermittlungsmethoden der Polizei bzw. des Zolls. Es handelt sich um eine geplante, koordinierte polizeiliche Großaktion an einem bestimmten Ort. Ziele können sein: Aufdeckung illegaler Aktivitäten, Sicherstellung von verbotenen Gegenständen/Substanzen oder die Festnahme Verdächtiger.

In Clubs oder anderen Lokalitäten führt die Polizei beispielsweise dann eine Razzia durch, wenn dort der Konsum von Drogen bzw. der Handel mit illegalen Substanzen vermutet wird oder bestimmte Personen im Zuge eines laufenden Ermittlungsverfahrens gesucht werden.

Ermächtigungsgrundlagen für eine Razzia

Die Rechtsgrundlagen für eine Razzia ergeben sich entweder aus der Strafprozessordnung (StPO) oder aus dem Polizeigesetz (PolG).

Erfolgt eine Razzia auf Grundlage der StPO, dient sie der Strafverfolgung innerhalb eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Im Fall einer solchen »repressiven Maßnahme« ordnet der zuständige Staatsanwalt eine Razzia an, um mittels dieser an verfahrensrelevante Informationen zu gelangen. Zwingend erforderlich sind eine richterliche Verfügung und ein konkreter Verdacht.

Wird eine Razzia auf Grundlage des landeseigenen Polizeigesetzes durchgeführt, handelt es sich hingegen um eine »präventive Maßnahme«. Hierbei gehen die lokalen Polizeibehörden davon aus, dass sie durch die Razzia eine Gefahr abwehren bzw. ein Verbrechen verhindern.
Auch in diesem Fall bedarf es einer richterlichen Verfügung.

Wie verhalte ich mich bei einer Drogenrazzia?

Da eine Razzia immer überraschend kommt und durchaus angsteinflößend sein kann, besteht die Gefahr, dass Betroffene sich zu ihrem Nachteil verhalten. Beachten Sie grundlegende Verhaltensempfehlungen gegenüber der Polizei:

  • Bleiben Sie ruhig und freundlich.
  • Machen Sie Angaben zu Ihrer Person. Die Polizei hat das Recht auf eine Identitätsüberprüfung.
  • Geben Sie keine weiteren Auskünfte. Äußern Sie sich nicht zur Sache.
  • Lassen Sie sich nicht auf informell anmutende Gespräche mit den Beamten ein. Jede Ihrer Aussagen kann protokolliert und später gegen Sie gewertet werden.
  • Lassen Sie sich nicht von eventuell geäußerten Drohungen einschüchtern – wie zum Beispiel der Aussicht, Sie müssten den Rest der Nacht in einer Zelle verbringen, sofern Sie sich nicht zur Sache äußern.
  • Sie haben das Recht zu schweigen!
  • Lassen Sie sich den Namen, die Dienstnummer und die Dienststelle der Beamten geben.
  • Kontaktieren Sie uns umgehend, falls Sie unsere anwaltliche Hilfe benötigen.
  • Beobachten Sie den Ablauf der Razzia und machen Sie sich, falls es möglich ist, währenddessen (oder im Nachhinein als Gedächtnisprotokoll) Notizen.
  • Unterschreiben Sie vor Ort nichts.
  • Verweigern Sie die Abnahme von Fingerabdrücken.
  • Lehnen Sie es ab, fotografiert zu werden.
  • Sie haben keine Mitwirkungspflicht.

Wenn Sie mit einer Drogenrazzia konfrontiert sind, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tom Heindl so schnell wie möglich – idealerweise noch währenddessen, spätestens danach. Als erfahrener Strafverteidiger bei Betäubungsmittelstrafsachen und Koryphäe auf dem Gebiet des Drogenstrafrechts steht RA Tom Heindl Ihnen mit seinem gesamten Münchener Kanzlei-Team sofort zur Seite. Unter der Telefonnummer für strafrechtliche Notfälle ist Tom Heindl an jedem Tag des Jahres zu jeder Uhrzeit erreichbar.

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