Tom Heindl

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Tom Heindl

Fachanwalt für Strafrecht | Rechtsanwalt für Drogenstrafrecht
Tom Heindl - Drogenstrafrecht und Betäubungsmittel- Strafrecht für München und Bayern
Tätigkeitsbereiche:

BtMG – Drogenstrafrecht | Allgemeines Strafrecht | Jugendstrafrecht | Sexualstrafrecht | Kapitalstrafrecht

Fremdsprachen:

Englisch

Kontaktdaten:

kontakt@ra-heindl.de
Tel.: +49 (0)89 54 88 46 51
Fax: +49 (0)89 216 68 910

Kurzbeschreibung / Vita

Das Ziel fest vor Augen, kämpfe ich für die Interessen meiner Mandanten unermüdlich und verbissen – wie lang und steinig der Weg auch sein mag.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat sich Tom Heindl innerhalb seiner anwaltlichen Tätigkeit insbesondere auf das Drogenstrafrecht (BtMG) spezialisiert. Als Autorität auf diesem Gebiet übernahm er bereits für mehrere Hundert Mandanten die Strafverteidigung bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelstrafrecht. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Heindl fallbezogen bemerkenswerte Urteile erwirken. Über das Drogenstrafrecht hinaus erlangte er hohe Reputation als Strafverteidiger bei deutschlandweit aufsehenerregenden Fällen des Kapitalstrafrechts.

Tom Heindl absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an den juristischen Fakultäten der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Universität Passau. Im Anschluss war er zunächst als Strafverteidiger bei der renommierten Münchner Kanzlei Hieronimi & Schickler Rechtsanwälte tätig, bevor er gemeinsam mit RA Christian M. Steinberger 10 Jahre lang die Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte leitete. Seit dem Jahr 2019 fungiert er zusammen mit der mehrfach ausgezeichneten Rechtsanwältin Ricarda Lang als Leiter der Kanzlei Heindl & Lang Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt Tom Heindl ist Mitglied der »Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.«.

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